Rechtliches
Allgemeine
Vertragsbedingungen.
Allgemeine Vertragsbedingungen (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Patrick Klöppel, handelnd unter PK.Next, Schweriner Straße 7, 49090 Osnabrück, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Unternehmen, Vereine und sonstige Organisationen, soweit diese im Rahmen ihrer organisatorischen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
- Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten.
- Die Vertragsbedingungen gelten für Beratungs-, Konzeptions-, Design-, Entwicklungs-, Einrichtungs- und Projektleistungen. Dazu können insbesondere Websites, individuelle Apps, Automatisierungen, Microsoft-365- und SharePoint-Lösungen, KI-gestützte Funktionen, technische Einrichtungen sowie Schulungen gehören.
- Bei einer Beratung im Rahmen einer LSB-Förderung gelten ergänzend die jeweiligen Förderbedingungen und die gesonderte Beauftragung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine spätere Umsetzung, Produktgestaltung oder technische Einrichtung durch PK.Next ist nur Gegenstand eines gesonderten Angebots und Vertrags.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn PK.Next ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist unverbindlich und stellt kein Angebot zum Vertragsschluss dar.
- Angebote von PK.Next sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
- Art, Umfang, Ziel, Termine und Vergütung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung sowie ergänzenden Vereinbarungen.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Testmöglichkeiten rechtzeitig und vollständig bereit.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Marken, Zugänge und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine angemessen. Zusätzlicher Aufwand wird nur vergütet, wenn dieser zuvor abgestimmt wurde.
- Der Auftraggeber sichert eigene Daten regelmäßig und verwaltet eigene Zugangsdaten sicher, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich von PK.Next übernommen wurden.
§ 4 Änderungen und Zusatzleistungen
- Änderungswünsche nach Auftragserteilung werden gemeinsam eingeordnet.
- Soweit ein Änderungswunsch den vereinbarten Leistungsumfang überschreitet, informiert PK.Next vor Beginn der Umsetzung über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine.
- Eine Erweiterung des Leistungsumfangs erfolgt erst nach entsprechender Abstimmung in Textform.
§ 5 Drittanbieter, Lizenzen und laufende Kosten
- Für einzelne Lösungen können Dienste, Software, Hardware, Domains, Lizenzen oder Plattformen Dritter erforderlich sein.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Verträge mit Drittanbietern unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter geschlossen. Es gelten zusätzlich dessen Preise, Bedingungen, Datenschutzbestimmungen und technischen Vorgaben.
- PK.Next weist auf erkennbare laufende Kosten hin. PK.Next haftet nicht dafür, dass Drittanbieter ihre Preise, Schnittstellen, Funktionsweisen oder Verfügbarkeit unverändert fortführen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
- PK.Next nimmt derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Umsatzsteuer wird daher nicht erhoben und nicht ausgewiesen.
- Rechnungen sind innerhalb des im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Fehlt eine Angabe, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Zugang der Rechnung.
- Abschlagszahlungen bei Projektbeginn oder nach vereinbarten Meilensteinen können im Angebot vorgesehen werden.
§ 7 Prüfung und Abnahme
- Soweit ein konkreter Erfolg geschuldet ist, insbesondere bei individuell erstellten Websites, Apps oder vergleichbaren Arbeitsergebnissen, stellt PK.Next das Ergebnis zur Prüfung bereit.
- Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb von zehn Werktagen und teilt wesentliche Mängel nachvollziehbar in Textform mit. Unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.
§ 8 Nutzungsrechte
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen, einfachen und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen.
- Umfang, Übertragbarkeit und räumliche Nutzung richten sich im Zweifel nach dem vereinbarten Projektzweck.
- Rechte an vorbestehenden Bestandteilen, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Standardkomponenten und Drittsoftware verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Open-Source- und Drittanbieterbestandteile dürfen nur nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen genutzt werden.
- Die Herausgabe von Quellcode, bearbeitbaren Ursprungsdateien, Administrationszugängen oder Entwicklungsumgebungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Betrieb, Wartung, KI und Datenschutz
- Eine dauerhafte Betreuung, Wartung, Aktualisierung, Datensicherung, Reaktionszeit oder bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- KI-gestützte Ergebnisse sind Arbeitshilfen. Sie können unvollständig oder fehlerhaft sein und sind vom Auftraggeber vor einer produktiven, rechtlich relevanten oder wirtschaftlich folgenreichen Nutzung angemessen zu prüfen.
- PK.Next erbringt keine Rechts-, Steuer- oder verbindliche Datenschutzberatung. Rechtstexte, Einwilligungen, Datenschutzkonzepte und rechtliche Anforderungen des Auftraggebers sind bei Bedarf durch entsprechend qualifizierte Stellen prüfen zu lassen.
- Soweit PK.Next personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 10 Mängel und Haftung
- PK.Next erbringt die vereinbarten Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Bei Mängeln besteht zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
- Keine Mängelhaftung besteht, soweit eine Störung oder ein Mangel durch Änderungen des Auftraggebers, Dritter oder eines Drittanbieters verursacht wurde.
- PK.Next haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 11 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
- Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
- Laufende Leistungen können mit den im jeweiligen Angebot vereinbarten Fristen gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung erbrachte Leistungen sowie bereits eingegangene, erforderliche Verpflichtungen sind zu vergüten.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Osnabrück ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
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